wir unterstützen Ihre Aktivitäten - in ganz Deutschland
In unserer stark regulierten (deutschen) Welt fördert (oder behindert) Verwaltungshandeln die allermeisten unserer privaten oder beruflichen Projekte. Dies gilt insbesondere in bewegten Zeiten, wie z.B. der Klimawende. Wir unterstützen Sie nicht nur bei Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide von Behörden und anderen verwaltungsrechtlichen Standardfällen, bei uns sind Sie im gesamten Spektrum des Verwaltungs- und Umweltrechts richtig, auch wenn es mal etwas ungewöhnlicheres sein sollte:
Bau- und Betriebsgenehmigung: Kann eine öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstelle in einem Gefahrenbetrieb gebaut und betrieben werden?
Für die Dekabonisierung von Nutzfahrzeugen haben Wasserstofftankstellen eine zunehmend größere Bedeutung. Wussten Sie eigentlich, dass es möglich ist, öffentlich zugängliche Wasserstofftankstelle selbst in einer nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigten Anlage innerhalb von wenigen Wochen genehmigen zu lassen? Und zwar ohne die sogenannte BImSchG-Genehmigung ändern zu müssen? Ja, das geht...
Kostenbeteiligung Bei Infrastrukturmaßnahmen: Ein Bahnübergang soll durch eine Brücke ersetzt werden. Muss ein anliegendes Unternehmen wirklich einen großen Teil der Kosten tragen?
Fast alle freuen sich über Investitionen in die (Eisenbahn-) Infrastruktur, z.B. wenn sogenannte höhengleiche Kreuzungen (Bahnübergänge) durch Brücken oder Unterführungen ersetzt werden. Dann fließt der Verkehr auf beiden Verkehrsträgern besser und sicherer. Mehr Ladung kann beispielsweise von der Straße auf die Schiene verlagert werden. Das freut den Klimaschutz und Wirtschaft. Wenn sie ein sogenannter Kreuzungsbeteiligter, z.B. ein angrenzender Gewerbebetrieb mit betroffenem Bahnanschluss, sind, dann kann das aber auch mal richtig teuer werden. Manchmal finden sich aber auch in alten Unterlagen Bestimmungen, mit denen eine Kostentragungspflicht abgewendet werden kann. Sie sollten allerdings wissen, wo Sie suchen müssen.....
Großvolumige Förderung: Unter welchen Voraussetzungen kann ein "Important Project of Common European Interest" gefördert werden?
Die Bundesregierung hat 2021 ein Interessensbekundungsverfahren zur geplanten Förderung im Bereich Wasserstofftechnologien und Wasserstoffsysteme im Rahmen von IPCEI durchgeführt. 61 Projekte wurden aus über 360 abgegebenen Ideen ausgewählt und mussten das Notifizierungsverfahren vor der Europäischen Kommission durchlaufen. Gemeinsam mit einigen hundert anderen Wasserstoffprojekten aus ganz Europa sollte die Notifizierung in unterschiedlichen "Notifizierungswellen" erfolgen, ein jahrelanger Verwaltungsprozess auf europäischer Ebene mit viel Bedarf für rechtliche Beratung: von der Auslegung der Notifizierungsrichtlinien, über die richtlinienkonforme Erarbeitung der projektbezogenen Notifizierungsunterlagen und der umfangreichen "wellenbezogenen" Darstellungen. Wenn Sie wissen wollen, wie es für viele hoffnungsvoll gestartete Projekte ausgegangen ist und warum es in Europa mit neuen Technologien - wenn überhaupt - dann nur schleppend vorangeht, können sie sich hier informieren.
(Wieder-)Inbetriebnahme eines Gleisanschlusses: Unter welchen Voraussetzungen können alte Gleisanschlüsse reaktiviert und neue gebaut werden? Was muss sonst noch beachtet werden? Wie hoch ist die Förderquote und was sind die Fördervoraussetzungen?
Die Inbetriebnahme eines (alten) Gleisanschluss kann bei der Dekarbonisierung der (Werks-) Logistik helfen und bedeutet u.U. schon mal einen großen Schritt in Richtung Klimaneutralität des Unternehmens. abgesehen davon, werden Gleisanschlüsse häufig gefördert. ihre (Wieder-) Zulassung, Inbetriebnahme und ihr Betrieb halten jedoch so einige rechtliche Hürden parat: von der Genehmigung, der Zusammenarbeit mit den Behörden und dem Eisenbahnbetriebsleiter über Veröffentlichungspflichten bis hin zum Anschluss- und Bedienvertrag oder der Slotvergabe.
Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder: Welche Voraussetzungen und Folgen hat eine freiwillige Mitgliedschaft?
Die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) ist eine sinnvolle Sache. Sie hilft Beschäftigten von Bund, Ländern, Kommunen, Verbänden und anderen. "öffentlichen" Arbeitgebern dabei, im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung aufzubauen. Allerdings ist die Mitgliedschaft an Bedingungen geknüpft, deren Einhaltung gerade kleinere Anstalten oder Verbände vor erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten stellen kann, insbesondere wenn die Mitgliedschaft eingegangen wird, ohne die Folgen vollständig zu überblicken. Wir können nicht nur dabei helfen, sich im vollen Bewusstsein der Folgen für eine Mitgliedschaft zu entscheiden, sondern auch dabei, sie ggf. zu beenden, sollten die Voraussetzungen einmal nicht mehr zu erfüllen sein.
Rücknahme von Genehmigungen: Wer trägt die entstandenen Kosten, wenn eine Baugenehmigung für die Errichtung von Ferienhäusern (im Naturschutzgebiet) zurückgenommen wird?
Wenn Genehmigungen zurückgenommen werden, stellt sich in der Regel nicht nur die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Rücknahme. Häufig sind bereits erhebliche Investitionen, z.B. in Detailpläne und in die Bauvorbereitung erfolgt. Manchmal wurden Verträge für den Bau und über die Objekte selbst geschlossen. Auch wenn die Rücknahme wirksam ist, gilt es in diesen Konstellationen Entschädigungsansprüche vorzubereiten und durchzusetzen. Dabei spielt auch der Charakter des Ausgangsbescheides eine wesentliche Rolle, genauso wie die Tatsache, dass (auch) Behörden ungern für eigene Fehler verantwortlich gemacht werden.
Neue TEchnologie / Betriebs- und Baugenehmigung / förderung: Wie können ca. 50 Firmen aus vier Kontinenten gemeinsam ihren Weg zur Klimaneutralen Logistik finden? welche Förderung kann dieses Anliegen unterstützen? Welche Genehmigungen sind für den Betrieb der neuen Technologie erforderlich?
Etliche Unternehmen haben einerseits ambitionierte Ziele zum Klimaschutz. Andererseits fehlt es an vielem, um diese Ziele wahrwerden zu lassen: an einsatzbereiten neuen Technologien (teilweise fehlt die Serienreife), an Wissen (wie sich diese neue Technologie auf die Produktionsprozesse auswirkt und welche Regeln vor dem/beim Einsatz zu beachten sind) und - last but not least - an Finanzmitteln (um die Projekte umzusetzen). Wenn die Themen so groß und komplex werden, hilft Zusammenarbeit, in diesem Fall von über 50 Unternehmen aus 4 Kontinenten. Die sich daraus ergebenden (rechtlichen) Fragen waren komplex und umfangreich, von der Stellung des Fördermittelantrags bis zur geänderten Betriebsgenehmigung. Wenn das Vorhaben dann gelingt, interessiert es allerdings auch schon einmal königlichen Besuch.
Bauen im Außenbereich: Ab wann ist ein Gebäude "abgängig" und wie lange sind Sanierungsmaßnahmen auf der Grundlage von Bestandsschutz noch zu genehmigten?
Wenn alte, schon einige Jahre leerstehende Häuser im Außenbereich umfangreich saniert werden sollen, entstehen gelegentlich rechtliche Probleme, Insbesondere wenn es sich nicht um „privilegierte“ Vorhaben handelt. Die Behörde meint dann, bauen im sogenannten Außenbereich sei nicht zulässig und lehnt zunächst die Erteilung einer Baugenehmigung ab und fordert möglicherweise sogar den Rückbau. Auch wenn hier kein Fall wie der andere ist und die Rechtsfragen vielfältig sind (nachwirkender Bestandsschutz ja/nein; Privilegierung ja/nein) lohnt es sich häufig, die Sache genauer anzusehen. Gelegentlich kann dann, wie im Bild nebenan, doch noch gebaut werden…
Planfeststellungsbeschlüsse: Von der Antragstellung über die Geltendmachung eigener Rechte bis zur Regelung der Folgebeziehungen:
Werden beispielsweise Verkehrsinfrastruktur oder Wasserstraßen verändert, ist regelmäßig ein Planfeststellungsbeschluss erforderlich. Bereits im Planfeststellungsverfahren (in dem in der Regel anschließenden Gerichtsverfahren) sind für alle Beteiligten (Vorhabenträger, betroffene, Planfeststellungsbehörde) eine Vielzahl von Dingen zu beachten. Dies endet häufig nicht, wenn die Planfeststellung rechtskräftig und damit final ist. Der Bescheid gestaltet die zukünftigen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten. Das kann beispielsweise zu Betriebsbeschränkungen für den Vorhabenträger führen oder Voraussetzung für eine Enteignung betroffener sein. Sie führen nicht nur in Orten, in denen Industrie und Wohnbebauung eng zusammenrücken (wie zum Beispiel im Hamburger Hafen) zu einer Vielzahl von Folgebeziehungen, die umzusetzen oder zu verfolgen sind.